Die Gebühren sind zweckgebunden für den Friedhof bestimmt. Sie müssen den laufenden Aufwand decken sowie die notwendigen Rücklagen für zukünftige Investitionen sichern.
Die Gebühren – abgesehen vom Begräbnisfall – setzen sich aus Grabgebühr (vergleichbar Platzmiete) und der Friedhofsbenützungsgebühr (vergleichbar Betriebskosten) zusammen.
Die Grabgebühr ist für alle kirchlichen Friedhöfe der Steiermark einheitlich geregelt: Die Benützungsgebühr zur Abdeckung des Verwaltungsaufwandes (Müllentsorgung, Wasserbezug, Wegedienst etc.) wird nach den konkreten Kosten berechnet und valorisiert.
1) GRABERWERB
Der Graberwerb richtet sich nach der jeweiligen Bestattungsform und ist je nach Bestattungsform und Platzbedarf variabel. Die Verrechnung erfolgt einmalig bei Graberwerb.
Einzel- und Mehrfachgräber: | variabel |
Urnengräber, Gruften, etc. | variabel |
Urnenstelle unten: | 900,-- |
Urnenstelle oben: | 1000,-- |
2) GRABMIETE
Die Verrechnung der Grabmiete im Anlassfall für 15 Jahre, danach alle 10 Jahre.
Einzelgrab (alle 10 Jahre): | 130,-- |
Doppelgrab (alle 10 Jahre): | 260,-- |
Mehrfachgräber und Gruften. | auf Anfrage |
Urnengrab (alle 10 Jahre): | 130,-- |
Urnenstelle (alle 10 Jahre): | 130,-- |
3) BENÜTZUNGSGEBÜHR
Die Friedhofsbenützungsgebühr umfasst die Personal- und Sachkosten und sonstige Kosten für Gräber, Grüfte, Urnen und die Baumbestattung. Die Verrechnung erfolgt alle 5 Jahre.
Einzelgrab (pro Jahr): | 19,50 |
Doppelgrab (pro Jahr): | 32,50 |
Mehrfachgräber und Gruften: | auf Anfrage |
Urnenerdgrab (pro Jahr): | 18,00 |
Urnennische (pro Jahr): | 15,50 |
Kontakt
Sowohl anlässlich eines bevorstehenden Begräbnisses als auch in allen Friedhofsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an: Röm. kath. Pfarramt Gamlitz, Kirchengasse 1, 8462 Gamlitz, Tel. +43 (3453) 2381, E-Mail: gamlitz@graz-seckau.at